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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: März 2022

Hußing Ruhm Hußing GbR | Modern Roar Media | Forsmannstraße 22A, 22303 Hamburg |

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Hußing Ruhm Hußing GbR durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie für alle laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung bzw. auch wenn sich die Hußing Ruhm Hußing GbR in Zukunft nicht ausdrücklich darauf beruft.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“), die die Hußing Ruhm Hußing GbR nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Hußing Ruhm Hußing GbR unverbindlich, auch wenn die Hußing Ruhm Hußing GbR ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Wenn der Kunde diesen AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich unverzüglich, spätestens jedoch mit Auftragserteilung zu erklären.

3. Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

4. Sollten die Geschäftsbedingungen des Kunden ebenfalls Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nehmen, so verzichtet der Kunde auf ihre Anwendung mit der Bestellung, spätestens jedoch mit in Empfangnahme der Lieferung/Leistung. Diese in Empfangnahme gilt außerdem ausdrücklich als Annahme dieser AGB.

5. Die Hußing Ruhm Hußing GbR behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von der Hußing Ruhm Hußing GbR für Kunden zumutbar sind. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB.

6. Werden für bestimmte Lieferungen/Leistungen und Angebote von der Hußing Ruhm Hußing GbR abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese AGB ergänzend.

 

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags

1. Für den Umfang der von der Hußing Ruhm Hußing GbR zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Die Leistung erfolgt aufgrund des vom Kunden zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layout-Films und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

2. Die Hußing Ruhm Hußing GbR wird die Leistung in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

3. Die Hußing Ruhm Hußing GbR wird die vom Kunden genannten Informationen als richtig zugrunde legen. Soweit Unrichtigkeiten von der Hußing Ruhm Hußing GbR festgestellt werden, ist die Hußing Ruhm Hußing GbR verpflichtet, darauf hinzuweisen.

4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtlichen Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen gehören nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

5. Angebote der Hußing Ruhm Hußing GbR gegenüber potenziellen Kunden sind für eine Dauer von zwei Wochen ab Angebotszugang bindend. Voraussetzung für die Gültigkeit des Angebots ist die vollständige Unterrichtung der Hußing Ruhm Hußing GbR über alle die Produktion betreffenden Informationen, solange diese kostenrelevanter Natur sind. Die an die Hußing Ruhm Hußing GbR mitgeteilten Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Auftragsbestätigung ist.

6. Die Herstellung beginnt mit der schriftlich bestätigten letzten Besprechung vor der Produktion oder, sofern eine solche nicht erfolgt, mit der Annahme des schriftlichen Auftrags.

 

§ 3 Mitwirkung Dritter

1. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen.

2. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist berechtigt, Mitarbeitern, den beauftragten Dritten oder den Subunternehmen die notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrages weiterzuleiten und auch Material des Kunden zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der Hußing Ruhm Hußing GbR unaufgefordert alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Hußing Ruhm Hußing GbR eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen der Hußing Ruhm Hußing GbR zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

3. Der Kunde oder die verantwortliche Agentur benennt vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen.

4. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Hußing Ruhm Hußing GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-), Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass die Hußing Ruhm Hußing GbR, die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Der Kunde übernimmt für das von ihm gelieferte Material die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt die Hußing Ruhm Hußing GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

5. EDV-Hard- oder Software sowie Datenträger sind frei von Programmen oder Programmteilen zu liefern bzw. zurückzugeben, die geeignet sind, die Arbeits- und Funktionsweise der von der Hußing Ruhm Hußing GbR genutzten Datenverarbeitungsanlagen aufzuheben, zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch Programme oder Programmteile entsteht, die bei Rückgabe auf gelieferter Hard- oder Software enthalten war.

6. Der Kunde ist verpflichtet, ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten.

7. Der Kunde ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von der Hußing Ruhm Hußing GbR genehmigten Änderungen durch die Hußing Ruhm Hußing GbR selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen seitens der Hußing Ruhm Hußing GbR unzumutbar.

8. Der Kunde ist verpflichtet, der Hußing Ruhm Hußing GbR unverzüglich jeweils Änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen.

 

§ 5 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Kunden

1. Unterlässt der Kunde eine ihm nach § 4 dieser AGB oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der Hußing Ruhm Hußing GbR angebotenen Leistung in Verzug, so ist die Hußing Ruhm Hußing GbR berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die Hußing Ruhm Hußing GbR den Vertrag fristlos kündigen.

2. Unberührt bleibt der Anspruch der Hußing Ruhm Hußing GbR auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Hußing Ruhm Hußing GbR von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

§ 6 Pflichten der Hußing Ruhm Hußing GbR

1. Seitens der Hußing Ruhm Hußing GbR ist gegenüber dem Kunden ein die Produktion begleitender Ansprechpartner zu benennen. Die Art der Benennung ist an keine Form gebunden.

2. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist verpflichtet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln das Produktionsziel zu unterstützen.

3. Die Hußing Ruhm Hußing GbR gibt dem Kunden bzw. einem Vertreter der verantwortlichen Agentur die Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung anwesend zu sein.

4. Hat der Kunde nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist die Hußing Ruhm Hußing GbR verpflichtet, die Änderungen – notfalls kostenpflichtig - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass die Hußing Ruhm Hußing GbR die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist die Hußing Ruhm Hußing GbR berechtigt, die Änderung abzulehnen. Dem Kunden steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu.

5. Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über die zusätzlichen Kosten erfolgt, und die Hußing Ruhm Hußing GbR ihnen zustimmt.

6. Die Hußing Ruhm Hußing GbR versichert die Negative bzw. die Aufzeichnungen während der Produktion in Höhe der Gesamtproduktionskosten, so dass die unverzügliche Neuherstellung des Werks finanziell gewährleistet ist, falls das Material verloren geht.

7. Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Kunden.

 

§ 7 Kosten

1. Die an die Hußing Ruhm Hußing GbR zu entrichtenden Produktionskosten entsprechen dem in der Auftragsbestätigung genannten Betrag zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden hat die Hußing Ruhm Hußing GbR vorher anzukündigen. Im Falle der Ausübung des gesonderten Kündigungsrechts durch den Kunden nach § 6 Nr. 4 dieser AGB, hat der Kunde die bis dahin angefallenen Vorkosten der Hußing Ruhm Hußing GbR zu erstatten.

3. Wünscht der Kunde die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

4.  Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

5. Eventuelle GEMA-Gebühren für die vom Kunden gewünschte Verwendung GEMA-pflichtiger Musik trägt der Kunde. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.

6. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Verpackung, Versand, Versicherung, Druckkosten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten und Spesen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten der Hußing Ruhm Hußing GbR zu Grunde. Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich folgende Zahlungsweise als vereinbart:

- 2/4 der Summe bei Auftragserteilung

- 1/4 der Summe bei Drehbeginn

- 1/4 der Summe nach Fertigstellung der Produktion

2. Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.

3. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung ohne Skontoabzug fällig, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von der Hußing Ruhm Hußing GbR ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann die Hußing Ruhm Hußing GbR nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist verpflichtet, die Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Kunden Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

6. Wird ein Auftrag nach bereits erfolgter Auftragserteilung aus Gründen, die die Hußing Ruhm Hußing GbR nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt bzw. vom Kunden zurückgezogen, so kann die Hußing Ruhm Hußing GbR – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen.

7. Wird ein begonnener Auftrag aus von der Hußing Ruhm Hußing GbR nicht zu vertretenen Umständen nicht fertiggestellt, so steht der Hußing Ruhm Hußing GbR das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von der Hußing Ruhm Hußing GbR begonnen wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

8. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe zu zahlen, wie sie der Hußing Ruhm Hußing GbR von der Hausbank in Rechnung gestellt werden (einschließlich etwaiger Provisionen und Kreditbearbeitungs- kosten), es sei denn, dass ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

9. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögens- verschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Kunden ist die Hußing Ruhm Hußing GbR zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Kunden zu.

 

§ 9 Übergang von Rechten

1. Die Hußing Ruhm Hußing GbR räumt dem Kunden, soweit es der Hußing Ruhm Hußing GbR selbst zusteht, das inhaltlich unbeschränkte einfache Recht im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der Hußing Ruhm Hußing GbR. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Hußing Ruhm Hußing GbR.

2. Beabsichtigt der Kunde nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, kann die Hußing Ruhm Hußing GbR, soweit dieses möglich ist, dem Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der vereinbarten bzw. üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird die Hußing Ruhm Hußing GbR nur aus wichtigem Grund verweigern.

3. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Hußing Ruhm Hußing GbR dürfen einfache Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber der Hußing Ruhm Hußing GbR eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von der Hußing Ruhm Hußing GbR, das gegenüber dem Kunden abgegeben wurde.

4. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass er die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von der Hußing Ruhm Hußing GbR erstellten Film- und Bildmaterial abgebildeten Personen einholt, soweit dies gesetzlich notwendig ist (Rechteabtretung).

5. Der Kunde hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber die Hußing Ruhm Hußing GbR bzw. von der Hußing Ruhm Hußing GbR bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: “Eine Produktion von Modern Roar Media“.

6. Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton, insbesondere während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen gelten als Rohmaterial (nachfolgend „Rohmaterial“). Die Rechte für Rohmaterial sowie an allen für die Herstellung des Films von der Hußing Ruhm Hußing GbR selbst erstellten Materialen wie Drehbücher, Unterlagen verbleiben bei der Hußing Ruhm Hußing GbR. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge bei der Hußing Ruhm Hußing GbR, unabhängig davon ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum der Hußing Ruhm Hußing GbR. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben.

7. Die Hußing Ruhm Hußing GbR behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Präsentationszwecken einzusetzen. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist berechtigt, Kopien der erstellten Werke herstellen und diese zu eigenen Werbezwecken als Referenz nach Veröffentlichung dieser seitens des Kunden zu nutzen und auch zu veröffentlichen, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes schriftliches vereinbart ist.

Vertraulichkeit der Werbeparameter

8. Die Hußing Ruhm Hußing GbR richtet, auf Basis der durch den Kunden bereitgestellten Informationen, für ihre Kunde Werbeanzeigen auf den Plattformen Instagram, TikTok und Facebook ein. Die spezifischen Daten und Parameter, welche von der Hußing Ruhm Hußing GbR für die Einrichtung dieser Werbeanzeigen verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Altersgruppen, geographische Standorte, Interessen und andere demografische oder psychografische Daten, sind vertraulich und bleiben ausschließlich im Besitz der Hußing Ruhm Hußing GbR. Eine Herausgabe dieser spezifischen Daten und Parameter an den Kunden oder Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Haftung der Hußing Ruhm Hußing GbR im Zusammenhang mit der Verwendung oder Nichtverwendung solcher Daten oder Parameter ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Freiheit von Rechten Dritter

1. Der Kunde versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, die Hußing Ruhm Hußing GbR von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist berechtigt, dem Kunden insoweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.

2. Werden durch eine Leistung von der Hußing Ruhm Hußing GbR Rechte Dritter verletzt, wird die Hußing Ruhm Hußing GbR nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei durch Vornahme von Änderungen gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Dem Kunden steht gegen die Hußing Ruhm Hußing GbR nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht werden, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat. Der Kunde wird die Hußing Ruhm Hußing GbR unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter schriftlich informieren. Andernfalls erlischt sein Anspruch gegen die Hußing Ruhm Hußing GbR.

3. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist im Falle von Schutzrechtsverletzungen berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen, dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn gegen die Hußing Ruhm Hußing GbR schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

 

§ 11 Haftung

1. Schäden der Kunden (nachfolgend „Schadenersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Hußing Ruhm Hußing GbR haftet insbesondere nicht für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, Nebenpflichtverletzungen, entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg oder sonstige Vermögensschäden der Kunden.

2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags- typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

4. Eine Änderung der Vertragslast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.

5. Die Haftung der Hußing Ruhm Hußing GbR beschränkt sich bei fahrlässigen und/oder schuldhaften Verlust oder Beschädigung von Rohmaterial ausschließlich auf Ersatzlieferung in gleichem Umfang. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet die Hußing Ruhm Hußing GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Hußing Ruhm Hußing GbR verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

7. Soweit die Haftung von der Hußing Ruhm Hußing GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

8. Der Kunde haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung des Film- und Bildmaterials stehenden Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie strafrechtlich relevante Nutzungen, insbesondere die zur Herabwürdigung des Urhebers, abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter inklusive Personenvereinigungen führen können, sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, das Ansehen von der Hußing Ruhm Hußing GbR zu wahren und sich jeglicher Handlungen oder Äußerungen zu enthalten, die geeignet sind, das Ansehen von der Hußing Ruhm Hußing GbR zu schädigen oder zu gefährden, dies auch nach Vertragsbeendigung.

9. Für jede aus der Veröffentlichung von Film- und Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Kunde verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt die Hußing Ruhm Hußing GbR von allen gegenüber der Hußing Ruhm Hußing GbR geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

10. Der Kunde haftet, sofern nichts anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die er der Hußing Ruhm Hußing GbR im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt.

11. Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung der Hußing Ruhm Hußing GbR für Betriebsstörungen ausgeschlossen.

12. Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt die Hußing Ruhm Hußing GbR nur dann Gewähr, wenn ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Ansonsten sind sie unverbindlich.  

 

§ 12 Produktabnahme

1. Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Die Hußing Ruhm Hußing GbR wird unmittelbar nach Fertigstellung des Films dem Kunden eine Musterkopie zustellen oder diesen in seinen Geschäftsräumen vorführen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er die Leistung abnimmt. Der Kunde muss offensichtliche Mängel und Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Empfang der Lieferung/Leistung gegenüber der Hußing Ruhm Hußing GbR schriftlich anzeigen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äußerung des Kunden, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Hußing Ruhm Hußing GbR geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang bei der Hußing Ruhm Hußing GbR schriftlich eintrifft.

3. Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Kunden protokolliert. Die protokollierten Änderungen werden von der Hußing Ruhm Hußing GbR kostenfrei kurzfristig durchgeführt, soweit sie sich nicht konträr zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen verhalten.

4. Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die der Hußing Ruhm Hußing GbR entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.

5. Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit er vom Drehbuch nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Kunden beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sogenannter Geschmacksretouren). Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

6. Die Änderungen werden vom Kunden in einer weiteren Präsentation abgenommen. Alle darüberhinausgehenden Änderungen gehen zu Lasten des Kunden.

7. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von der Hußing Ruhm Hußing GbR die beanstandeten Gegenstände an die Hußing Ruhm Hußing GbR oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist die Hußing Ruhm Hußing GbR nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit der Hußing Ruhm Hußing GbR das im Rahmen des Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

 

§ 13 Lieferzeiten und Termine

1. Die Hußing Ruhm Hußing GbR bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Kunden mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.

2. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die die Hußing Ruhm Hußing GbR trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, vorenthaltener und für die Produktion relevanter Informationen etc.), oder aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten entsprechend verhältnisgemäß, falls binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Anderenfalls kann die Hußing Ruhm Hußing GbR Lieferzeiten oder Termine neu festlegen oder vom Vertrag zurücktreten. Zum Rücktritt ist die Hußing Ruhm Hußing GbR erst berechtigt, wenn ein Hinausschieben nicht möglich ist.

3. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann die Hußing Ruhm Hußing GbR eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 6 Monate, so ist die Hußing Ruhm Hußing GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.

4. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen der Hußing Ruhm Hußing GbR und dem Kunden nach Fertigstellung festgelegt. Die Hußing Ruhm Hußing GbR unterrichtet den Kunden im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

5. Hält die Hußing Ruhm Hußing GbR den Abgabetermin nicht ein, ist der Kunde verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer die Hußing Ruhm Hußing GbR die Musterkopie abzuliefern hat.

 

§ 14 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung/Leistung geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe, an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch beim Transport durch die Hußing Ruhm Hußing GbR bzw. ihre Erfüllungsgehilfen.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe auf den Verbraucher über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

4. Im Falle von Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.

5. Zur Abwicklung eines Zollverfahrens ist – auch bei Versendung – ausschließlich der Kunde verpflichtet.

 

§ 15 Beendigung des Vertrags / Kündigung

1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden; Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen AGB bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

3. Bei Kündigung des Vertrags durch die Hußing Ruhm Hußing GbR sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Kunden in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

 

§ 16 Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

1. Die Hußing Ruhm Hußing GbR kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse verweigern, bis die Hußing Ruhm Hußing GbR bezüglich der Vergütung und Auslagen vollständig befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

2. Bis zur Beseitigung vom Kunden rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Kunde zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

 

§ 17 Sonstige Vereinbarungen

1. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist berechtigt, den Kunden in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Kunde hierzu – besonders nach Erhalt der Produktion – seine Zustimmung nicht verweigert hat.

2. Die Hußing Ruhm Hußing GbR verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Kunden anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben.

3. Das Original Bild- und Tonnegativ sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von der Hußing Ruhm Hußing GbR für drei Jahre kostenlos eingelagert. 

4. Nach Ablauf der drei Jahre muss die Agentur oder der Kunde nach Aufforderung durch die Hußing Ruhm Hußing GbR entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll.

5. Der Kunde hat das Recht, fremdsprachige Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Hußing Ruhm Hußing GbR nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 18 Verschwiegenheitspflicht

1. Beide Partner vereinbaren, zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren.

2. Die Hußing Ruhm Hußing GbR ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde die Hußing Ruhm Hußing GbR schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Hußing Ruhm Hußing GbR.

4. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Subunternehmen hat die Hußing Ruhm Hußing GbR dafür zu sorgen, dass diese sich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichten.

5. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag steht und zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

§ 19 Schriftformklausel

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Alle Erklärungen zu Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles, der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten, sind mit der Geschäftsleitung der Hußing Ruhm Hußing GbR schriftlich zu vereinbaren.

 

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Lücke oder den unwirksamen Vertragsteil durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die technisch und wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am ehesten entsprechen. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

 

§ 21 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Hußing Ruhm Hußing GbR, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

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